
Sparen? Gerne, aber bitte nicht mehr als 2.600 Euro! Zumindest nicht, wenn man als Mensch mit Behinderung persönliche Assistenz in Anspruch nimmt.
Klingt bescheuert?
Ist es auch!
Aber es ist derzeit auch Realität in Deutschland.
„Schon 2013 initiierte der Jura-Student [Constantin] Grosch [eine] Petition, weil er durch seine Behinderung auf Assistenz angewiesen ist. In seiner zukünftigen Arbeit würde er zwar die üblichen Steuern und Abgaben bezahlen, aber bis zu 40% des Einkommens würden zusätzlich abgezogen werden. Sollte er trotzdem noch Geld sparen können, ist ihm dies nicht gestattet. Mehr als 2.600 € darf ein Mensch mit Behinderungen, der auf intensive Hilfe angewiesen ist, nicht besitzen. Diese beiden Bestimmungen gelten auch für Ehepartner. Damit wird es den mehr als 300.000 Menschen wie Constantin Grosch unmöglich gemacht, eine eigene Existenz aufzubauen. Anlegen einer Altersvorsorge, Rücklagen für Reparaturen, Ausfälle und Notfälle bilden, Geld für einen Autokauf ansparen oder eine Erbschaft annehmen? Unmöglich.“
heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung von kampagne.teilhabegesetz.org.
Seit der Petition von Grosch sind nun zwei Jahre vergangen und nichts hat sich geändert. Deswegen startete nun eine neue Kampagne mit dem Titel „Recht auf Sparen und ein gutes Teilhabegesetz“. Ziel ist es, in den nächsten Wochen 150.000 Unterstützer zu mobilisieren. (Nachtrag 12.11.2015: Der nächste Meilenstein sind nun 300.000 Supporter – und gerne auch noch mehr.)
Und jetzt kommst du!
Klick dich rüber zu change.org und unterschreibe die Petition für mehr Gerechtigkeit. Ich habe es bereits getan. Aber jede Stimme zählt!
Denn wie die UN-Behindertenrechtskonvention es so schön auf den Punkt bringt:
Es geht um Meschenrechte!
Ein Gedanke zu “Deine Unterschrift für ein gutes Teilhabegesetz!”